Evangelische Schule Stephan Roth
Kirchstraße 4, 08064 Zwickau
Telefon: 0375 6068406
Telefax: 0375 3532955
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Herzlich Willkommen

Evangelische Schule >> Stephan Roth <<
Staatlich anerkannte Ersatzschule (Grundschule und Oberschule)

Wir freuen uns, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben. Hier möchten wir unsere Schule gern näher vorstellen und Sie mit unseren Zielen vertraut machen.

Tag der offenen Schule - Schulfest

Liebe Interessenten unserer Schule,

 aufgrund einer Verzögerung der aktuellen Baumaßnahme kann der Tag der offenen Schule und das Schulfest nicht wie geplant am Samstag, dem 14. Juni 2025 stattfinden.

Den neuen Termin (wahrscheinlich Ende August) veröffentlichen wir hier, sobald er feststeht.

Danke für Ihr Verständnis.

Das Team der Evangelischen Schule „Stephan Roth“

Themenelternabend am Dienstag, den 20.05.2025

Herzliche Einladung zum Themenelternabend am Dienstag, den 20.05.2025, um 18:00 Uhr!

Die Veranstaltung wendet sich an interessierte Eltern und Angehörige und findet in unserer Schule statt.

An diesem Abend können Sie sich aktuelle Einblicke geben lassen und auch Fragen stellen, welche Sie rund um das Thema Rauschmittel und Drogen in Verbindung mit unseren Heranwachsenden beschäftigen. Dafür haben wir Herrn Stefan Tomesch (Projektleiter von „MobiDrog“ zur Präventionsarbeit Drogenkonsum und Suchtberatung) zum Gespräch eingeladen.

Impressionen unserer Schule

Was wollen wir?

An unserer evangelischen Schule werden Schülerinnen und Schüler in den Klassen 1 bis 10 gemeinsam an einer Schule unterrichtet. Dadurch können die Kinder auch nach der 4. Klasse in ihrem gewohnten Umfeld lernen und sich in Ruhe entscheiden, wie der weitere Bildungsweg aussehen soll.

Ein Wechsel an ein Gymnasium bzw. vom Gymnasium zurück zur Oberschule soll erleichtert werden und den Druck auf die Schüler vermindern.

Wenn Sie genauere Informationen zu unserem Schulkonzept haben möchten, stehen wir Ihnen gern für alle Fragen zur Verfügung.

Aktuelles

Themenelternabend am Dienstag

Herzliche Einladung zum Themenelternabend am Dienstag, den 20.05.2025, um 18:00 Uhr!

Die Veranstaltung wendet sich an interessierte Eltern und Angehörige und findet in unserer Schule statt.

An diesem Abend können Sie sich aktuelle Einblicke geben lassen und auch Fragen stellen, welche Sie rund um das Thema Rauschmittel und Drogen in Verbindung mit unseren Heranwachsenden beschäftigen. Dafür haben wir Herrn Stefan Tomesch (Projektleiter von „MobiDrog“ zur Präventionsarbeit Drogenkonsum und Suchtberatung) zum Gespräch eingeladen.

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Bild der Woche KW19

Der neue Raum für die Garderobe wird bereits genutzt.

Bild der Woche KW18

Mottowoche der Klasse 10.

Bild der Woche KW17

Arbeiten von Klasse 5 aus Eierpappen.

Bild der Woche KW14

Ein selbst hergestelltes Leporello begleitet in diesem Jahr den Osterweg in der Oberschule.

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Evangelische Schule Stephan Roth Zwickau, Oberschule

Oberschule

Den Übergang zur Oberschule wollen wir bewusst erleichtern und so gemeinsames Lernen bis zur zehnten Klasse ermöglichen.

Evangelische Schule Stephan Roth Zwickau, Hort

Hort

Wir haben den Schulhort im gleichen Hause eingerichtet. Unser Außengelände bietet den Hortkindern viel Freiraum zur Bewegung.

Stephan Roth Schule - Zähler Schüler

241
Schüler

...lernen, singen, sammeln und teilen Erfahrungen, lachen zusammen, probieren sich aus und gehen Ihren eigenen Weg

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Stephan Roth Schule - Zähler Lehrer

21
Lehrer

...investieren Wissen, Kraft, Zeit und viel Geduld, um die Schüler optimal auf das Leben vorzubereiten

von:0;zu:21

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Transparenzhinweis

Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.
Für staatlich anerkannte Schulen in freier Trägerschaft gilt auch dies nur im Rahmen ihrer Beleihung mit Hoheitsrechten (Abhalten von Prüfungen, Zeugniserteilung).

Quelle: https://stephan-roth-schule.de/

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